Buehnenbild_Vorstand_DMoeller-DRK-Region-Hannover_RD_Rettungswagen.jpg Foto: D. Möller / DRK

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§ 1 und § 2 der Satzung des DRK

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§ 1 - Selbstverständnis

(1)   Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder1, Verbände, Vereinigungen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Döbeln­ Hainichen e.V. (nachfolgend DRK Kreisverband genannt) ist die Gesamthe seiner Gliederungen, Ortsvereine, Gemeinschaften, Organisationen privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet der Altkreise Döbeln und Hainichen . Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen,  die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2)    Der DRK Kreisverband ist Mitgliedsverband des Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen e.V..

(3)   Das Deutsche Rote Kreuz ist die nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland . Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Sachsen e.V. nimmt der DRK Kreisverband die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz­ Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmond ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Kreisverbandes und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.

(4)   Der DRK Kreisverband ist ein anerkannter Verband der freien Wohlfahrtspflege und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung , Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

(5)    Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das JRK im Kreisverband und seinen Ortsvereinen junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das JRK des

1 Der einfacheren Lesbarkeit wegen wird in dieser Satzung der Begriff „Mitglieder ", sobald es sich auf natürliche Personen bezieht, geschlechtsneutral verstanden.  Die vollständige Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist gewährleistet.

2 Stand 03.06.2015 in der Anlage 1der Satzung

Kreisverbandes  und seiner Ortsvereine vertritt die Interessen der jungen  Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich des Kreisverbandes und seiner Ortsvereine .

(6)  Der DRK Kreisverband bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung : Menschlichkeit , Unparteilichkeit , Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen des DRK Kreisverbandes sowie deren Mitglieder verbindlich .

(7)   Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) , der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond­ Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond­ Gesellschaften ein Bestandteil der internationalen Rotkreuz- und  Rothalbmond­ Bewegung.

§ 2 - Aufgaben

(1)  Der DRK Kreisverband verfolgt aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 34) ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und  mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke des Vereins sind:

  • die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
  • die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer­ Durchführungsverordnung);
  • die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler , Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene , Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Förderung des Suchdienstes für Vermisste;
  • die Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes;
  • die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
  • die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements  zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger Zwecke ;
  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.

Der Satzungszweck des DRK Kreisverbandes wird insbesondere verwirklicht durch die Erfüllung folgender Aufgaben:

  • Verbreitung der Kenntnisse des Humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung;
  • Hilfe für  die  Opfer  von  bewaffneten  Konflikten,  Naturkatastrophen  und andere Notsituationen;
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Alter, Behinderung, Benachteiligung, Krankheit oder Verletzung ergeben;
  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt , der Jugend und der Bildung, durch Leistungen und Aufgaben, die sich aus den Vorgaben des SGB 1 bis XII ergeben, insbesondere;
  • soziale Betreuung insbesondere von Kindern, Jugendlichen , Müttern, Familien sowie         alten, kranken, behinderten und gefährdeten Menschen;
  • dazu können Kindereinrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Sozialstationen und andere Einrichtungen betrieben werden;
  • Durchführen von Kleidersammlungen und Betreiben von Kleiderkammern; o      Durchführen von Mahlzeiten- und Hilfsmitteldiensten;
  • Aus- und Fortbildung der Mitglieder und interessierter Bürger; Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen;
  • Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände; Durchführung von DRK- Blutspendeterminen und Betreuung der Blutspender ; Durchführung von Rettungsdienst und Krankentransport;
  • Durchführung von Psychosozialer Notfallversorgung; Suchdienst  und Familienzusammenführung;
  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u.a. Bergrettung, Wasserrettung, Katastrophenschutz , Sanitäts- und Betreuungsdienst) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher  Übungen und Wettbewerbe;
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ; sowie den Zweck und die vorstehenden Aufgaben fördernde Betätigungen;

(2)  Der DRK Kreisverband fördert die Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Gliederungen und deren Mitglieder. Ihm obliegt die Vertretung der Ortsvereine sowie deren Gliederungen gegenüber dem Landesverband, dem Land- oder Stadtkreis und den auf Kreisebene tätigen sonstigen Verbänden und Einrichtungen. Er arbeitet eng mit den übrigen Kreisverbänden und mit den Schwesternschaften vom Roten Kreuz innerhalb seines Bereichs zusammen .

(3)   Der DRK Kreisverband wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.

(4)   Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:

  • die  Verbreitung  von  Kenntnissen  über  das  humanitäre  Völkerrecht  sowie  die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
  • die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen ,
  • die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros, die Vermittlung von Familienschriftwechseln .

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